Das Bundesamt
für Güterverkehr (BAG) fördert Aus- und
Weiterbildungen von Mitarbeitern in Unternehmen des Güterkraftverkehrs. Die
Zuschüsse werden allerdings nicht mehr wie bisher für Pflichtschulungen gemäß Berufsfahrer-Qualifikationsgesetz gewährt,
sondern nur noch für freiwillige Zusatzlehrgänge. Die Beendigung der Förderung
gesetzlich festgeschriebener Pflichtschulungen ist nicht ungewöhnlich. Die
Transportbranche reiht sich damit in die lange Schlange derer ein, für die
gesetzlich vorgeschriebene Obliegenheiten grundsätzlich nicht förderfähig sind.
Lkw-Fahrern müssen viel mehr beherrschen, als ein Fahrzeug zu führen. |
Der deutsche
Speditions- und Logistikverband und der BAG zeigen auf, welche Kurse unter die freiwilligen Weiterbildungen
fallen. Demnach sind weiterhin förderfähig:
•
Erste-Hilfe-Schulungen,
•
Vorbereitungslehrgänge,
•
Seminare zum Zollrecht oder Fahrpersonal sowie
•
Deutschkurse für ausländische Fahrer.
Anträge nimmt das BAG entgegen.
Voraussetzungen für die Antragsstellung auf
Förderung
Wissen verhilft zu mehr Flexibilität im Job und sichert den Arbeitsplatz. |
Die Schulung muss im Präsenzunterricht
stattfinden. Fernlehrgänge, zum Beispiel über das Internet, sind nicht
förderfähig. Der Unterrichtsumfang sollte mindestens vier Schulstunden
umfassen. Zudem muss die Firma erst den Antrag beim BAG einreichen, bevor sie
das Seminar buchen kann. Nachträgliche Anträge werden nicht berücksichtig.
Auch
stehen die Unternehmen in der Pflicht, nach der Schulungsteilnahme einen
Nachweis beim BAG einzureichen. Die antragstellende Firma muss zudem Eigentümer
oder Halter von mindestens einem in Deutschland zugelassenen schweren
Nutzfahrzeugs sein. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die
Zuwendungsberechtigung nachweisbar sein.
Einreichungsfrist
Die Formulare für die Einreichung stehen in
Kürze auf der Homepage des BAG zum Download zur Verfügung. Die Anträge auf
Schulungsförderung sind vom 03. August bis einschließlich 30. November 2015 zu
stellen.
Maximaler Förderungsbetrag
Die maximale Förderquote für kleine und mittlere
Unternehmen liegt bei maximal 60 % bezogen auf die Gesamtkosten des Kurses. Die
Kurskosten dürfen nicht höher als 1.500 € liegen. Der maximal festgeschriebene
Förderbetrag ist bei 900 € gedeckelt, bei größeren Firmen liegt der
Maximalbetrag bei 750 €.
Ausblick – Für das kommende Jahr 2016
stehen die Konditionen für das Förderprogramm noch nicht fest. Die Entwicklung
bleibt abzuwarten.
Quelle Foto:
Bild 1: pixabay © unsplash (CC0 Public Domain)
Bild 2: pixabay (c) geralt (CCo Public Domain)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen