Dienstag, 30. Juni 2015

Zuschüsse für lernbereite Brummifahrer



Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) fördert Aus- und Weiterbildungen von Mitarbeitern in Unternehmen des Güterkraftverkehrs. Die Zuschüsse werden allerdings nicht mehr wie bisher für Pflichtschulungen gemäß Berufsfahrer-Qualifikationsgesetz gewährt, sondern nur noch für freiwillige Zusatzlehrgänge. Die Beendigung der Förderung gesetzlich festgeschriebener Pflichtschulungen ist nicht ungewöhnlich. Die Transportbranche reiht sich damit in die lange Schlange derer ein, für die gesetzlich vorgeschriebene Obliegenheiten grundsätzlich nicht förderfähig sind.
Lkw-Fahrern müssen viel mehr beherrschen, als ein Fahrzeug zu führen.
Der deutsche Speditions- und Logistikverband und der BAG zeigen auf, welche Kurse unter die freiwilligen Weiterbildungen fallen. Demnach sind weiterhin förderfähig:
   Erste-Hilfe-Schulungen,
   Vorbereitungslehrgänge,
   Seminare zum Zollrecht oder Fahrpersonal sowie
   Deutschkurse für ausländische Fahrer.

Anträge nimmt das BAG entgegen.

Voraussetzungen für die Antragsstellung auf Förderung
Wissen verhilft zu mehr Flexibilität im Job und sichert den Arbeitsplatz.
Die Schulung muss im Präsenzunterricht stattfinden. Fernlehrgänge, zum Beispiel über das Internet, sind nicht förderfähig. Der Unterrichtsumfang sollte mindestens vier Schulstunden umfassen. Zudem muss die Firma erst den Antrag beim BAG einreichen, bevor sie das Seminar buchen kann. Nachträgliche Anträge werden nicht berücksichtig. 

Auch stehen die Unternehmen in der Pflicht, nach der Schulungsteilnahme einen Nachweis beim BAG einzureichen. Die antragstellende Firma muss zudem Eigentümer oder Halter von mindestens einem in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugs sein. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Zuwendungsberechtigung nachweisbar sein.
Einreichungsfrist
Die Formulare für die Einreichung stehen in Kürze auf der Homepage des BAG zum Download zur Verfügung. Die Anträge auf Schulungsförderung sind vom 03. August bis einschließlich 30. November 2015 zu stellen.
Maximaler Förderungsbetrag                     
Die maximale Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen liegt bei maximal 60 % bezogen auf die Gesamtkosten des Kurses. Die Kurskosten dürfen nicht höher als 1.500 € liegen. Der maximal festgeschriebene Förderbetrag ist bei 900 € gedeckelt, bei größeren Firmen liegt der Maximalbetrag bei 750 €.
Ausblick – Für das kommende Jahr 2016 stehen die Konditionen für das Förderprogramm noch nicht fest. Die Entwicklung bleibt abzuwarten.


Quelle Foto:

Bild 1: pixabay © unsplash (CC0 Public Domain)
Bild 2: pixabay (c) geralt (CCo Public Domain)


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