Dienstag, 21. Juli 2015

Ausbildungsförderung „JOBSTARTER Plus“

Bild 1: Schulabgänger sollen sich wieder mehr für eine
betriebliche Ausbildung interessieren
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF, hat 2014 ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das regionale Projekte fördert, die den Übergang Schule-Ausbildung erleichtern, regionale Ausbildungsstrukturen verbessern und den Fachkräfte- nachwuchs sichern. Im Fokus stehen dabei kleine und mittlere Unternehmen. Die Antragstellung für dieses Jahr hat begonnen.

Das „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ soll dazu beitragen, die Attraktivität und Qualität einer betrieblichen Ausbildung für Schulabgänger zu steigern. Mit diesem Förderprogramm will der BMBF der aktuellen Entwicklung, die hin zu einer akademischen Ausbildung geht, entgegentreten. In den letzten Jahren begannen Schulabgänger vermehrt ein Studium, während die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge konstant sinkt.

Verschiedene Fördermöglichkeiten 

Die Fördergelder des Programms „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union und aus Bundesmitteln. Es gibt vier verschiedene Förderlinien, die unterschiedliche Fördermöglichkeiten eröffnen. Wenn der Antragsteller in eine der folgenden Förderlinien passt, hat er gute Chancen auf eine Förderung:
  • Förderlinie 1: Unterstützungs- und Beratungsstrukturen für kleine und mittlere Unternehmen, die in einer Branche mit Besetzungs- oder Passungsproblemen tätig oder im Wirtschafts- oder Forschungscluster angesiedelt sind.
  • Förderlinie 2: Regionale KAUSA Servicestellen, die Jugendliche und Eltern mit Migrationshintergrund in Ausbildungsfragen unterstützen. 
  • Förderlinie 3: Zusatzqualifikationen während der dualen Berufsausbildung erweitern und die Aus- und Weiterbildung verzahnen. 
  • Förderlinie 4: Interregionale Mobilität - hilft Unternehmen den überregionalen Ausbildungsmarkt zu nutzen, um Schulabgänger aus der Ferne für eine Ausbildung zu gewinnen. 

Bild 2: Innovative Projekte für die Ausbildungsförderung
Welche Voraussetzungen für das Förderprogramm gibt es? 

Der Antragsteller muss eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine im Handelsregister eingetragene Personengesellschaft des privaten Rechts sein. Zudem muss er im Bereich der beruflichen Bildung tätig sein. Der Antragsteller ist in der Pflicht, das Projekt eigenständig durchzuführen. Es ist nicht erlaubt, einen Teil oder die komplette Zuwendung an Dritte weiterzugeben.

Das Projekt muss in eine der vier Förderlinien fallen und eine innovative Strategie besitzen, die kleine und mittlere Unternehmen bei ihren Ausbildungsaktivitäten unterstützt. Ausgeschlossen von der Förderung sind Projekte, die es in dieser oder ähnlicher Form bereits in einer Region gibt und die mit Bundes-, Landes- oder ESF-Mitteln gefördert werden.

Wird ein Projekt vom BMBF gefördert, erhält es über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten einen Zuschuss von maximal 500.000 Euro. Die Laufzeit beginnt am 1. Juli 2016. Die Förderstelle JOBSTARTER begleitet das Projekt während der gesamten Förderperiode und zeichnet dessen Fortschritte auf.

Frist für die Antragsstellung 

Der Antrag auf Förderung kann bis einschließlich 01. Oktober 2015 eingereicht werden. Über den Easy-Online-Antrag ist es möglich, alle Anhänge unkompliziert hochzuladen. Damit der Antrag vollständig ist, muss das Projekt zusätzlich in zweifacher Ausführung und mit rechtsverbindlicher Unterschrift postalisch an das Bundesinstitut für Berufsbildung geschickt werden.

Weitere Informationen über das Förderprogramm gibt es hier:

 
Quelle Foto: 
Bild 1: pixabay © shixugang (CC0 Public Domain) 
Bild 2: pixabay © shixugang (CC0 Public Domain)

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